Reise- und Vertragsbedingungen

1.. Vertrag

Der Vertrag zwischen Ihnen und Air Travel Assist GmbH (kurz ATA) kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung oder Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag wirksam.  

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt oder auf der separaten Preisliste.
2.2. Bei Sonderreisen wird eine Anzahlung nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag wird 30 Tage vor dem Abreisedatum fällig.
2.3. Andere Zahlungskonditionen müssen mit ATA besonders vereinbart werden.

3. Änderungen, Annullation durch den Kunden oder ATA

3.1. Wenn Sie die Reise annullieren, eine Änderung oder Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies schriftlich der ATA mitteilen.
3.2. Sagen Sie die Reise weniger als 60 Tage vor  Reisebeginn ab, oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen, so werden folgende Gebühren/Kosten erhoben:

  • nach bestätigter Buchung :  CHF 100.-
  • 60-30 Tage vor Reisebeginn : 50 % des Reisepreises
  • 29-7 Tage vor Reisebeginn: : 75 % des Reisepreises
  • Weniger als 7 Tage : 100 % des Reisepreises
  • Bei Arrangements mit Spezialtarifen auf Flügen oder anderen Transportmitteln können spezielle Annullationsbedingungen bestehen
  • Bei Bestellungen für den Kauf von Eintritten für Veranstaltungen, etc., welche nicht annulliert werden können, kann keine Rückzahlung erfolgen.

3.3. In unseren Arrangements ist keine Annullationskostenversicherung eingeschlossen. Wir  empfehlen Ihnen, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.
3.4. Muss die Reise wegen Ausreise- oder Einreiserestriktionen (Verbote, Quarantäne) oder wegen einem Verbot der Veranstaltung durch staatliche Organe annulliert werden, wird der gesamte einbezahlte Betrag rückvergütet oder für eine andere Reise angerechnet.

4. Änderung der Prospektausschreibung, der Preise  und Transporte

4.1. ATA behält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Wir orientieren Sie vor Vertragsabschluss über solche Änderungen.
4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind in seltenen Fällen möglich (Treibstoffzuschläge, Flug-hafentaxen, etc.). Muss der Preis um mehr als 10 % erhöht werden, kann der Kunde von der Reise zurücktreten.
4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn können durch ATA im Interesse der Reiseteilnehmer vorgenommen werden.  
4.4.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, so können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Lassen Sie uns keine Mitteilung zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder Programmänderung vorbehaltlos zu.
4.5. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Wetter können die ATA veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientieren wir Sie innert nützlicher Frist. Wir offerieren Ihnen eine Ersatzreise, sofern dies machbar und möglich ist. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.    

5.  Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

5.1.  Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden müssen, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet ATA eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadensforderungen können nicht eingebracht werden. (z.B. Wetter).
5.2.  Müssen Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so können wir Ihnen keine Rückerstattung gewähren. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung. Diese ist im Reisepreis nicht inbegriffen. Wir beraten Sie gerne.
5.3. Wird eine Veranstaltung oder ein Transport kurzfristig wegen Wetter, Unfall, etc. abgesagt, können wir keine Rückerstattung gewähren. Wir versuchen für den Ausfall ein Ersatzprogramm zu organisieren. 

6. Haftung   

6.1. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen speziell  im Luftverkehr. Es gelten somit diese Abkommen. 
6.2. ATA haftet nicht für Personenschäden, welche durch die Teilnahme an ad hoc Reisen entstehen könnten. Es ist Sache der Reiseteilnehmer sich selbst zu versichern. Dies gilt speziell im Hinblick auf den Besuch von Flugshows aller Art.  

7. Versicherungen

7.1. Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Annullationskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung. Rückreisekostenversicherung. 

8. Einreisebestimmungen 

8.1. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise alle notwendigen Dokumente. 
8.2. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung ins entsprechende Reiseland die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weisen wir ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin. 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

9.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ATA ist schweizerisches Recht anwendbar. 
9.2. Für Klagen gegen ATA wird ausschliesslich der Gerichtsstand Bad Zurzach, Kanton Aargau  vereinbart.
9.3. Änderungen dieser Bestimmungen bleiben ausdrücklich vorbehalten und können ohne Voranzeige angewendet werden.
9.4. Wir bemühen uns, bei irgendwelchen Unstimmigkeiten eine einvernehmliche Lösung zu finden.  

Kaiserstuhl. 01. Mai 2022 

AIR TRAVEL ASSIST GmbH
Hauptgasse 71
CH-5466 Kaiserstuhl AG
Tel. 043 222 4242 
e-mail : info@airtravel.ch 
www.airtravel.ch